_ angerechnet, würde damit die Anrechnung als Spielfläche zugunsten von Mehrfamilienhäusern, die dereinst auf anderen berechtigten Parzellen errichtet werden könnten, verunmöglicht. Daraus würde resultieren, dass die Eigentümerschaft von Parzelle Nr. F.________ die Parzelle Nr. G.________ rechtlich nutzt (Anrechnung als Spielfläche), während die anderen Berechtigten bloss eine faktische Nutzungsmöglichkeit haben. Dies dürfte der zivilrechtlichen Widmung und dem Recht auf "gemeinschaftliche" Mitbenützung zuwiderlaufen; die anderen Miteigentümer könnten sich dagegen wahrscheinlich mit zivilrechtlichen Mitteln erfolgreich zur Wehr setzen.