Nach den oben dargelegten Vorschriften ist die Bauherrschaft verpflichtet, bei Erstellung von Mehrfamilienhäusern auch Kinderspielplätze in einer gewissen Grösse zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine baurechtliche, d.h. öffentlich-rechtliche Vorschrift, deren Einhaltung im Baubewilligungsverfahren zu prüfen ist. Die Bauherrschaft ist in der Verpflichtung, Spielfläche in der erforderlichen Dimension zur Verfügung zu stellen bzw. deren Verfügbarkeit zu gewährleisten.