15 % der Hauptnutzflächen würden eine erforderliche Spielfläche von 160.5 m2 ergeben. Die Bauherrschaft selbst errechnet den Spielflächenbedarf aufgrund der Bruttogeschossfläche.20 Aufgrund der Bruttogeschossfläche von (aufgerundet) 1'328 m2 errechnet sie einen Spielflächenbedarf von 199.2 m2.21 17 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). 18 Damaliges Raumplanungsamt des Kantons Bern, AHOP (Arbeitshilfe für die Ortsplanung) Nr. 92.2 vom Juni