15. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet13, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland verzichtete mit Eingabe vom 20. April 2015 unter Verweis auf die Akten auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Die Beschwerdegegnerin reichte ihre Vernehmlassung vom 4. Mai 2015 zunächst beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein. Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 teilte die Beschwerdegegnerin mit, die Sendung sei versehentlich falsch adressiert worden. Sie reichte die Beschwerdeantwort nunmehr bei der BVE ein, zusammen mit dem Nachweis, dass die versehentlich falsch adressierte Sendung