13. Mit Gesamtbauentscheid vom 25. Februar 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Vorhaben die Gesamtbaubewilligung. Diese umfasste insbesondere die Abbruchbewilligung, die Baubewilligung gemäss Baugesuch vom 6. Februar 2013 – mit Projektänderung vom 22. April 2014 – und die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes. Als Nebenbestimmung wurde u.a. aufgenommen, dass vor Bezug der Mehrfamilienhäuser das Verfahren betreffend die Stopp-Signalisation an der Ausfahrt der Erschliessungsstrasse in das D.________Strässlein durchgeführt sein muss, und dass 11 Vorakten, pag. 435 ff.