Er wies darauf hin, dass bei der Ausfahrt aus der Erschliessungsstrasse, bei welcher die erforderliche Sicht mit einem Spiegel gewährleistet wird, zwingend ein Stopp signalisiert werden müsse. Die neuen Bauten, insbesondere der südwestliche Veloabstellplatz und die Stützmauer, dürften das Sichtfeld der Ausfahrt der Erschliessungsstrasse hin zum D.________Strässlein nicht beeinträchtigen, auch wenn dieses Sichtfeld zur Zeit durch die Umgebungsgestaltung auf der Nachbarliegenschaft D.________Strässlein Nr. 9 beeinträchtigt werde; letzteres Problem werde zukünftig allenfalls verbessert.