11. Das Verkehrsgutachten vom 2. September 201411 kam zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werde. Aufgrund der genügenden Sichtweiten könne auf den vorgesehenen Längsparkplätzen entlang der D.________Strasse ohne Verkehrsgefährdung manövriert werden. Bei der Ausfahrt aus der Erschliessungsstrasse in das D.________Strässlein sei die notwendige Sichtweite nicht gegeben, weshalb ein Spiegel angebracht worden sei. Der Knoten könne weiterhin mit diesem Spiegel betrieben werden, wenn dies auch keine optimale Lösung darstelle. Auch sonst führe die Erschliessung zu keinen Problemen.