10. Weil die Gemeinde Konolfingen gleichzeitig Bauherrin und Baupolizeibehörde ist, wollte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Frage der Verkehrssicherheit (Ausnahme vom Strassenabstand) einen Amtsbericht des Oberingenieurkreises II (OIK II) einholen. Da der OIK II dem Begehren aufgrund mangelnder Ressourcen nicht entsprechen konnte, forderte das Regierungsstatthalteramt die Bauherrschaft auf, ein verbindliches Verkehrsgutachten einzureichen. Zudem stellte es den Beteiligten das inzwischen eingereichte Farbkonzept der Bauherrschaft zu.10 9 Vorakten, pag. 393 ff. 10 Vorakten, pag. 405 f. 6