Da die Parteien in der Folge Vergleichsgespräche führten, wurde das Verfahren sistiert. Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen und der Wiederaufnahme des Verfahrens reichte die Beschwerdegegnerin erneut eine Projektänderung8 (Pläne vom 2. April 2014) ein. Als Spielfläche wurde nunmehr auch der Weg entlang der nordwestlichen Parzellengrenze ausgewiesen. Dieser befindet sich auf dem Grundstück Nr. F.________ 7 Vorakten, pag. 341 f. 8 Vorakten, pag. 375. 5