Auch nach dem am 8. November 2013 eingereichten, per 4. November 2013 erneut revidierten Umgebungsplan seien die kantonalen Empfehlungen nicht eingehalten. Die dort ausgeschiedenen Spielflächen befänden sich im Bereich von Böschungen oder in weniger als 5 Meter breiten Flächen. Das Regierungsstatthalteramt gewährte daher der Bauherrschaft das rechtliche Gehör im Hinblick auf den drohenden Bauabschlag.