8. Ebenfalls am 4. September 2013 reichte die Beschwerdegegnerin überarbeitete Pläne (Situationsplan sowie per 5. August 2013 revidierter Umgebungsplan) ein. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2013 hielt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland fest, gemäss den Planunterlagen befinde sich der ausgeschiedene Spielplatz grösstenteils in Flächen mit einer Breite von 3 Metern und einem Quergefälle von bis zu 40 %. Damit würden die Anforderungen gemäss den kantonalen Empfehlungen nicht erfüllt. Auch nach dem am 8. November 2013 eingereichten, per 4. November 2013 erneut revidierten Umgebungsplan seien die kantonalen Empfehlungen nicht eingehalten.