6. Mit Verfügung vom 11. Juli 2013 forderte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Bauherrschaft u.a. auf, die Aufenthaltsbereiche und die Kinderspielplätze nach den erwähnten AHOP-Empfehlungen zu überarbeiten. 7. Mit Eingabe vom 4. September 20137 hielten die Beschwerdeführenden an ihrer Einsprache fest. Sie machten geltend, die Beurteilung der strassenbaupolizeilichen Problematik durch die Gemeinde selber sei nicht statthaft; diese sei als Bauherrschaft befangen. Es müsse daher eine unabhängige Stellungnahme einer Oberaufsichtsbehörde eingeholt werden. Sie bestritten erneut, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vorliegen.