5. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Konolfingen beantragte mit Eingabe vom 17. Juni 20135 unter anderem, die Bauherrschaft sei aufzufordern, das Projekt bezüglich der Kinderspielplätze entsprechend der AHOP6-Richtlinie Nr. 92.2 "Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze; Empfehlungen für die Projektierung und Gestaltung von benutzerfreundlichen Aussenräumen von Wohnüberbauungen" vom Juni 1992 zu überarbeiten. Die Bauherrschaft sei sodann aufzufordern, die Material- und Farbwahl bekannt zu geben. Die Rügepunkte zur Erschliessung bzw. Zufahrt durch und über die bestehende Einstellhalle seien als Rechtsverwahrung zu behandeln, da es nicht um öffentlich-rechtliche Vorschriften gehe.