Die im Baugesuch ausgewiesenen Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche entsprächen den rechtlichen Vorgaben nicht. Die Erschliessung sei ungenügend, da die Zufahrt in die neu zu erstellende Einstellhalle durch und über die bestehende Einstellhalle erfolgen solle. Es bestehe zwar ein Durchfahrtsrecht, doch sei der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag unvollständig und nicht im Hinblick auf zwei derart grosse Mehrfamilienhäuser abgeschlossen worden. Ob das Überfahren der bestehenden Einstellhalle auch mit Schwerverkehr (z.B. Blaulicht- und Tankfahrzeuge) möglich sei, lasse sich den Plänen nicht entnehmen.