d) Das Rechtsamt der BVE holte beim OIK I einen Fachbericht zu Fragen der Verkehrssicherheit ein. Mit Fachbericht vom 28. Mai 2015 kommt der OIK I zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit durch die geplante Anordnung der Parkplätze gewährleistet sei. Der OIK I hat für seine Beurteilung die Situation am 22. Mai 2015 vor Ort besichtigt und festgestellt, dass die fahrbare Geschwindigkeit sehr tief sei (Schritttempo), der Verkehr äusserst gering (Sackgasse), die Übersicht gut und die Platzverhältnisse für Manöver ausreichend seien. Auch das Wenden von Personenwagen erachtet der OIK I auf der Parzelle Wilderswil Grundbuchblatt Nr. E.________ bei Belegung aller Querparkplätze als möglich.