Ob damit auch die Waffengleichheit im vorinstanzlichen Verfahren vollständig wiederhergestellt wurde, kann hingegen offen bleiben. Der Entscheid der Baukommission über die hier umstrittenen vier zusätzlichen Abstellplätze erfolgte bereits anlässlich der Kommissionssitzung vom 12. Januar 201515, was auch aus dem Protokoll der Besprechung hervorgeht. Insofern hatte die Besprechung vom 30. Januar 2015 auf den angefochtenen Entscheid keinen Einfluss mehr. Den Beschwerdeführenden ist in Bezug auf die umstrittenen vier Abstellplätze aus der Nichtbeteiligung an der Besprechung jedenfalls kein Nachteil entstanden.