Es steht fest, dass die Besprechung ohne Teilnahme der Beschwerdeführenden stattfand. Es ist auch nicht ersichtlich und wird von keiner Seite vorgebracht, dass den Beschwerdeführenden die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben wurde. Immerhin wurde den Beschwerdeführenden das Protokoll dieser Sitzung mit Verfügung vom 18. Februar 2015 zugestellt. Die Gemeinde hat damit die Besprechung transparent gemacht und den Beschwerdeführenden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme das rechtliche Gehör gewährt. Ob damit auch die Waffengleichheit im vorinstanzlichen Verfahren vollständig wiederhergestellt wurde, kann hingegen offen bleiben.