Die Anhörung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.9 Voraussetzung für die Wahrnehmung des Äusserungsund Anhörungsrechts ist, dass die Behörden die Betroffenen über die wesentlichen Aspekte des Verfahrens orientieren. Der Gehörsanspruch beschlägt in erster Linie Sachverhaltsfragen.10