Die Beschwerdegegnerin macht geltend, die fragliche Besprechung von Ende Januar 2015 habe die Umnutzung im Dachgeschoss und damit ein anderes Baugesuch betroffen. Dabei sei auch darüber diskutiert worden, ob nicht auch gefangene Parkplätze, wie sie ursprünglich unter dem Autounterstand geplant gewesen seien, bewilligungsfähig und sinnvoller wären. Die Gemeinde habe informiert, dass die Baukommission die Baubewilligung für die Parkplätze gemäss Baugesuch in Aussicht stelle. Zudem sei den Beschwerdeführenden eine Aktennotiz der Besprechung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugestellt worden. Die Beschwerdeführenden hätten im Verfahren keine Nachteile erlitten.