Diese Fragen wurden mit Gesamtentscheid des Regierungsstatthalters vom 23. Dezember 2011 entschieden und die dagegen erhobene Beschwerde von der BVE und dem Verwaltungsgericht abgewiesen. Sowohl die BVE als auch das Verwaltungsgericht haben festgestellt, dass die Erschliessung der beiden Zweifamilienhäuser ausreichend ist.4 Der im Zusammenhang mit diesen Beschwerdeverfahren von der BVE beim Strasseninspektorat Oberland Ost eingeholte Fachbericht vom 28. Februar 2012 musste den Beschwerdeführenden nicht bekannt gegeben werden, da diese den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalters selbst nicht