Regierungsstatthalteramts vom 23. November 2011 erteilte Baubewilligung für das Erstellen der zwei Zweifamilienhäuser sein. Vorbringen, die sich auf diesen rechtskräftigen Entscheid beziehen, liegen ausserhalb des Streitgegenstandes. Auf sie kann nicht eingetreten werden. Dies gilt zunächst für die im Zusammenhang mit dem Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 23. November 2011 von den Beschwerdeführenden gerügten Verfahrensfehler, aber auch für die Ausgestaltung der Erschliessung der Bauparzelle.