gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben, den Gesamtentscheid jedoch nicht angefochten. Eine von zwei anderen Einsprecherinnen erhobene Beschwerde wurde von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) und vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken vom 23. Dezember 2011 ist rechtskräftig. 2. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. September 2014 bei der Gemeinde Wilderswil ein Baugesuch ein für vier zusätzliche Abstellplätze. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 24. Februar 2015 erteilte die Gemeinde Wilderswil die Baubewilligung.