1. Mit Gesamtentscheid vom 23. Dezember 2011 erteilte der Regierungsstatthalter von Interlaken der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für das Erstellen von zwei Zweifamilienhäusern mit Autounterstand auf der Parzelle Wilderswil Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone B. Die Beschwerdeführenden hatten 2