3. Je ein Doppel der vom Rechtsamt am 5. Juni 2015 gestempelten Projektänderungspläne (Erdgeschoss/Umgebung und Fassaden/Schnitt A-A, beide revidiert am 21.05.2015) geht an die Beschwerdegegner und an die Gemeinde Kiesen. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden zu drei Vierteln, ausmachend Fr. 1'500.00, der Beschwerdeführerin und zu einem Viertel, ausmachen Fr. 500.00, den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften bezüglich ihres Anteils solidarisch für den gesamten Betrag.