• Die Versickerungsmulde darf erst nach erfolgter Begrünung in Betrieb genommen werden. Zum Schutz der Humusschicht sind bei der Einlaufstelle in die Versickerungsmulde geeignete Prall- oder Kolkschutzmassnahmen vorzusehen. • Schächte, welche zum Leitungssystem einer Versickerungsanlage gehören (z.B. Schlammsammler, Kontrollschächte), dürfen weder überbaut noch überdeckt werden und müssen jederzeit zugänglich sein. Die Schachtdeckel müssen mit «Versickerung» resp. «Versickerung / Schlammsammler» beschriftet sowie verschraubt und wasserdicht sein.