• Das Freilegen des Grundwasserspiegels am Versickerungsort ist nicht zulässig. • Für Sicker- oder Drainageschichten ist ausschliesslich unverschmutztes Material wie Sand oder Kies zu verwenden. Ausgeschlossen sind demnach Recyclingbaustoffe sowie andere Materialien wie Elektroofenschlacke (EOS), Altschotter und dergleichen. • Die Versickerungsmulde muss flächendeckend eine biologisch aktive Bodenschicht (begrünte Humusschicht) mit einer Stärke von mindestens 30 cm aufweisen. • Die Versickerungsmulde darf erst nach erfolgter Begrünung in Betrieb genommen werden.