Die Vorgaben des Generellen Entwässerungsplans (GEP) sind zu berücksichtigen. Die neu geplante oberirdische Versickerungsmulde entspricht dem Typ a und liegt deutlich über dem gewachsenen Terrain. Sie erfüllt nun die Vorgaben des Gewässerschutzrechts und kann mit den entsprechenden Auflagen für Bau und Betrieb bewilligt werden. Diese wurden den Beteiligten mit Verfügung vom 9. Juni 2015 zur Stellungnahme unterbreitet. Die Beschwerdegegner liessen sich dazu nicht vernehmen, die Gemeinde stimmte ausdrücklich zu.