Im Laufe des vorinstanzlichen Bewilligungsverfahrens reichten die Beschwerdegegner Planunterlagen ein, die unter anderem anstelle der geplanten Versickerungsanlage eine Leitung mit Anschluss an den Vorfluter (Kiesen) vorsah. Die Vorinstanz machte den Projektverfasser mit E-Mail vom 14. November 2014 auf die erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Ausnahmegesuche und die damit verbundene Publikationspflicht aufmerksam. Daraufhin