Die Anpassungen bezüglich Versickerungsanlage können deshalb als Projektänderung behandelt werden (Art. 43 BewD). Das Projektänderungsgesuch ersetzt das ursprüngliche Baugesuch.16 Gegenstand des Verfahrens ist somit nur das geänderte Projekt. Da die Versickerungsanlage näher an das Bahngrundstück zu liegen kommt, wurde neben den Verfahrensbeteiligten auch die SBB AG zur Projektänderung angehört.