Zudem gab sie ihnen Gelegenheit, die fehlenden Beilagen zum Gewässerschutzgesuch nachzureichen. Die Beschwerdegegner vervollständigten daraufhin das Gewässerschutzgesuch und reichten mit Schreiben vom 4. Juni 2015 eine Projektänderung ein. Anstelle der unterirdischen Versickerungsanlage ist neu eine oberirdische Versickerungsmulde entlang der östlichen Parzellengrenze geplant. Das umstrittene Bauvorhaben bleibt auch nach der geplanten Änderung in den Grundzügen gleich. Die Anpassungen bezüglich Versickerungsanlage können deshalb als Projektänderung behandelt werden (Art.