vertikale Filterschicht von der Unterkante der Versickerungsanlage (Aushubsohle) bis zum maximalen Grundwasserspiegel mindestens 1 m beträgt. Da der Grundwasserspiegel im fraglichen Gebiet bekanntermassen sehr hoch ist und das Gewässerschutzgesuch unvollständig war, lud die BVE die Beschwerdegegner ein, den Nachweis zu erbringen, dass die geplante Versickerungsanlage gewässerschutzrechtskonform erstellt werden kann. Zudem gab sie ihnen Gelegenheit, die fehlenden Beilagen zum Gewässerschutzgesuch nachzureichen.