Die Beschwerdegegner weisen darauf hin, dass die Versickerung des Meteorwassers gesetzlich vorgeschrieben sei. Es bestehe kein zwingender Grund, dieses in den Kiesenbach abzuleiten. Im Übrigen sei es im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nicht sinnvoll, das auf der Bauparzelle anfallende Meteorwasser direkt in das öffentliche Gewässer zu leiten, da dadurch der Aare bei Hochwasser noch zusätzliches Wasser zugeführt werde. Mit einer Versickerung werde wie bis anhin das Meteorwasser zurückgehalten und ins Grundwasser abgleitet. Zudem falle auf der Bauparzelle nicht zusätzliches Meteorwasser an. Der Grundwasserspiegel verändere sich daher nicht.