c) Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die Bauarbeiten auf der Nachbarliegenschaft Schäden an ihrer Liegenschaft zur Folge haben könnten. Deshalb möchte sie, dass ein notarielles Rissprotokoll erstellt wird. Rissprotokolle dienen einzig der vorsorglichen Beweissicherung im Hinblick auf allfällige spätere Schadenersatzansprüche bzw. für einen allfälligen späteren Zivilrechtsstreit. Ein öffentliches Interesse an der Erstellung von Rissprotokollen ist nicht gegeben.