Die geplante Aufschüttung macht Verdichtungsarbeiten erforderlich. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass es dadurch zu Erschütterungen und zu Rissbildung bei Nachbarliegenschaften kommen könnte. Wie sich allfällige Erschütterungen auswirken, kann im Voraus jedoch nur schwer und aufwändig bestimmt werden, weshalb der Prävention eine wesentliche Rolle zukommt.11 Aus diesem Grund hat die Vorinstanz Nebenbestimmungen zu Sicherheit und Schutzvorrichtungen in den Gesamtentscheid aufgenommen.