Dazu gehören auch die nötigen Vorkehrungen gegen übermässige Erschütterungen.8 Die Nichtbeachtung der Regeln der Baukunde kann ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen (Art. 229 StGB9). Im Übrigen kommen bei Schäden an Nachbarliegenschaften die privatrechtlichen Bestimmungen zum Immissionsschutz zum Tragen (vgl. insbesondere Art. 679, 679a, 684 und 685 ZGB10). Solche Ansprüche sind auf dem zivilrechtlichen Klageweg geltend zu machen.