d) Die Beschwerde ist nur im Rahmen des Streitgegenstands zulässig. Dieser wird durch den Gegenstand des angefochtenen Entscheids und durch die Parteibegehren bestimmt, wobei der angefochtene Entscheid den möglichen Streitgegenstand begrenzt.6 Streitgegenstand ist vorliegend einzig, ob das Bauvorhaben der Beschwerdegegner bewillig werden kann. Dagegen bilden weder das (bereits ausgeführte) Bauprojekt der Firma F.________ AG noch die Frage des baurechtskonformen Zustands auf deren Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. G.________ Gegenstand des Verfahrens. Auf diese Rügen kann nicht eingetreten werden. 2. Einspracheverhandlung