Die SBB AG teilte mit Schreiben vom 9. Juli 2015 mit, sie stimme der Projektänderung zu. Mit Eingabe vom 17. Juli 2015 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zu den Eingaben der übrigen Beteiligten und hielt an ihren Forderungen fest. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen