Die Beschwerdegegner verzichteten implizit auf Schlussbemerkungen und reichten am 16. bzw. 17. Juni 2015 je eine Kostennote ein. Die Gemeinde teilte am 29. Juni 2015 mit, sie sei mit der Projektänderung einverstanden. Die Beschwerdeführerin hielt in ihrer Eingabe vom 2. Juli 2015 an ihren Forderungen fest und lehnte die Projektänderung ab. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland teilte am 3. Juli 2015 mit, es habe keine Bemerkungen anzubringen. Die SBB AG teilte mit Schreiben vom 9. Juli 2015 mit, sie stimme der Projektänderung zu.