Richtigstellungen an. Mit Eingaben vom 21. und 28. Mai 2015 vervollständigten die Beschwerdegegner ihr Gewässerschutzgesuch und reichten am 4. Juni 2015 eine Projektänderung ein. Anstelle einer unterirdischen Versickerungsanlage soll neu eine oberirdische Versickerungsmulde erstellt werden. Das Rechtsamt liess die Pläne verbessern. Anschliessend gab es den Verfahrensbeteiligten und der SBB AG Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Beschwerdegegner verzichteten implizit auf Schlussbemerkungen und reichten am 16. bzw. 17. Juni 2015 je eine Kostennote ein.