4. Das Rechtsamt liess die Akten betreffend das Gewässerschutzgesuch vervollständigen und gab den Beschwerdegegnern Gelegenheit, den Nachweis zu erbringen, dass die geplante unterirdische Versickerungsanlage bewilligungskonform, d.h. unter Einhaltung des Mindestabstands von 1 m zum maximalen Grundwasserspiegel, erstellt werden könne. Mit Eingabe vom 15. Mai 2015 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Beschwerdeantwort und brachte verschiedene Korrekturen und 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und