2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 20. März 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 23. Februar 2015. Sie macht insbesondere geltend, wegen der geplanten Aufschüttung seien Erschütterungen zu erwarten, die zu weiteren Sachschäden an ihrem Gebäude führen würden. Versickerungsanlagen in einer Grundwasserzone seien inakzeptabel. Zudem bemängelt sie die Lage der Baupiste.