betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 23. Februar 2015 (bbew 2014/169; Einfamilienhaus mit Autounterstand) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegner reichten am 3. April 2014 bei der Gemeinde Kiesen ein vom 10. Februar 2014 datierendes Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 2