dagegen in Silbergrau. Für die beiden Tanks auf den nächsten beiden Parzellen Nr. E.________ und F.________ wurde die Farbgebung in Silbergrau bewilligt, aber vom Beschwerdeführer ebenfalls angefochten. Der geplante Tank soll südlich des bereits auf der Parzelle bestehenden Tanks erstellt werden und 11.55 m lang, 2.50 m hoch und 2.50 m breit werden. Der Beschwerdeführer rügt, das Tanklager präge aufgrund seiner Grösse und Lage das Landschaftsbild. Die grüne Farbgebung des Tanks füge sich besser in die Landschaft ein. Die Sache sei der OLK zur Beurteilung vorzulegen.