Gemäss den Ergebnissen des Schriftenverkehrs im Beschwerdeverfahren wurde im Verlauf des Baugesuchsverfahrens ein Plan der Denkmalpflege des Kantons Bern vom 10. Oktober 201429 eingereicht. Dieser zeigt ein Zaunelement von 1,52 Metern Breite (ohne Pfosten) bzw. 1,82 Metern Breite (mit Pfosten), bei welchem die Gitterstäbe des Zauns fortlaufend weniger hoch werden und an einem Pfosten in Höhe von 1,20 Metern enden. Mutmasslich handelt es sich um das fragliche Zaunelement.