Letztlich kann die Frage offen bleiben. Wie zu zeigen sein wird, sind sowohl die ursprünglichen Gestaltungs- und Feststellungsanträge als auch das Rückweisungsbegehren abzuweisen. 2. Teilentscheid Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für die Stützmauer inkl. Zaun entlang der G.________strasse erteilt, das Baugesuch bezüglich des Tors jedoch abgeschrieben. Das 27Vgl. insbesondere die Verfügung vom 27. August 2014, Vorakten, pag. 68, womit die Vorinstanz die Beschwerdeführerin zur Einreichung von Plänen für das auf 1,20 Meter reduzierte Tor auffordert. 13