Gitterstäbe des Zauns fortlaufend weniger hoch werden und an einem Pfosten in Höhe von 1,20 Metern enden. Daneben soll gemäss Planlegende die Einfahrt verlaufen. Es lässt sich daher schliessen, dass es sich um das streitige letzte Zaunelement handelt, obwohl das Tor nicht eingezeichnet ist. - Schreiben der Beschwerdeführerin vom 29. Oktober 2014.