8. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet20, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz und die Gemeinde Sigriswil nahmen mit Eingaben vom 27. März 2015 respektive vom 2. April 2015 Stellung. Sie beantragen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegner beteiligten sich mit Beschwerdeantwort vom 17. April 2015 am Verfahren. Sie beantragen ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann.