19 Pläne bei den Vorakten der Gemeinde Sigriswil. 7 bewilligungspflichtig, solange sie die Höhe von 1,20 Metern nicht überschritten. Da im angefochtenen Entscheid von angeblich mangelhaften Plänen die Rede sei, gehe die Vorinstanz offenbar von einer Bewilligungspflicht aus; die Bewilligungsvoraussetzungen seien erfüllt. Was an den Unterlagen mangelhaft sein solle, gehe aus den Akten nicht hervor.