Folglich hatten sie von diesem Plan Kenntnis. Es ist daher jedenfalls anzunehmen, dass er im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens zu den Akten gelangt ist. 6. Mit Gesamtbauentscheid vom 11. Februar 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun eine Teilbaubewilligung für die Stützmauer inkl. Zaun entlang der G.________strasse gemäss Situationsplan, unvermasst, vom 22. Juli 2011 sowie Ansicht Stützmauer, Mst. 1:100, vom 4. Juli 2012 (abgestempelt am 11. Februar 2015).19 Das Baugesuch bezüglich des Tors schrieb es ab.