Dagegen erklärt die Vorinstanz mit Stellungnahme vom 12. August 2015: "Der Verbleib der vermassten Pläne, die am 31. Dezember 2014 eingereicht werden sollten, lässt sich nicht rekonstruieren. Nachdem wir diese Unterlagen mehrfach einverlangt hatten, muss vermutet werden, dass sie bei uns nicht eingetroffen sind.". Der Regierungsstatthalter habe deswegen am 21. Januar 2015 mit dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin telefoniert. In den Akten findet sich eine entsprechende handschriftliche Telefonnotiz16, 12 Vorakten, pag. 20. 13 Vorakten, pag. 17. 14 Vorakten, pag. 14. 15 Plan im Mst. 1:10, "Variante Abschluss Einfahrt" der Denkmalpflege des Kantons Bern vom 10. Oktober